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E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen, Rechnungen in einem strukturierten Format nach EN 16931 auszustellen und zu empfangen. Für Rechnungen an Bundesbehörden gilt sie bereits seit 2020, für inländische Umsätze zwischen Unternehmen wurde sie mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und gilt gestuft.

Für Bauunternehmen ist die E-Rechnungspflicht keine abstrakte Zukunftsfrage. Wer für die öffentliche Hand baut, arbeitet seit Jahren mit XRechnung; im gewerblichen Bereich kommt die Pflicht gestuft hinzu.

Öffentliche Auftraggeber

Für Rechnungen an Behörden des Bundes ist die elektronische Rechnung nach der E-Rechnungsverordnung verpflichtend; ausgenommen sind unter anderem Direktaufträge bis zu einem Bagatellbetrag. Die Länder haben eigene Regelungen erlassen, die sich in Details unterscheiden. Übermittelt wird über die Rechnungseingangsplattformen, angesteuert über die Leitweg-ID oder über Peppol.

Inländische Umsätze zwischen Unternehmen

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich zum Regelfall erklärt:

  • Seit dem 1. Januar 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach.
  • Übergangsregelungen: Für den Versand gelten gestufte Übergangsfristen, in denen Papier- und PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig bleiben; für kleinere Unternehmen mit geringerem Vorjahresumsatz gilt eine längere Frist.
  • Danach: Der Versand strukturierter Rechnungen wird für inländische B2B-Umsätze verbindlich.

Die genauen Stichtage stehen in den Übergangsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Wer heute schon strukturiert versendet, ist auf jeden Stichtag vorbereitet.

Was Betriebe vorbereiten sollten

  • Empfangsweg festlegen und im Impressum sowie gegenüber Kunden kommunizieren
  • Formate klären: XRechnung, ZUGFeRD ab Profil EN 16931
  • Archivierung im Originalformat sicherstellen, siehe GoBD
  • Stammdaten prüfen: USt-IdNr., Bankverbindung, Leitweg-ID je Auftraggeber
  • Prüfprozess anpassen, damit strukturierte Daten und Anlagen zusammenbleiben

Häufige Fehler

  • Empfangspostfach existiert, wird aber nicht überwacht.
  • Rechnungen werden ausgedruckt und nur als PDF archiviert.
  • Anlagen zur Prüfbarkeit fehlen, weil nur die strukturierten Daten übertragen werden.

BauGrid erstellt XRechnung und ZUGFeRD 2.3 nach EN 16931 mit Leitweg-ID und legt E-Rechnungen GoBD-konform ab (E-Rechnung). Eine vorhandene XRechnung lässt sich mit dem kostenlosen Viewer im Browser prüfen.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • UStG § 14 in der Fassung des Wachstumschancengesetzes
  • UStG § 27 Übergangsvorschriften
  • E-Rechnungsverordnung (ERechV)
  • EN 16931-1
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