Der Begriff E-Rechnung wird oft für jede Rechnung verwendet, die per E-Mail kommt. Steuerlich und rechtlich ist er enger gefasst: Entscheidend ist, dass die Daten maschinenlesbar strukturiert vorliegen.
Was eine E-Rechnung ausmacht
- ein strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht
- automatische, elektronische Verarbeitung ohne manuelles Abtippen
- Ausstellung, Übermittlung und Empfang in diesem Format
Ein eingescanntes Papier oder ein reines PDF erfüllen diese Anforderungen nicht. Sie gelten als sonstige Rechnung.
Formate in Deutschland
- [XRechnung](/glossar/xrechnung): rein strukturiertes XML, Standard im Verkehr mit öffentlichen Auftraggebern.
- [ZUGFeRD](/glossar/zugferd) ab dem Profil EN 16931: hybrides Format aus PDF und eingebettetem XML. Maßgeblich sind die strukturierten Daten.
Der Transport erfolgt über E-Mail, Portale oder Netzwerke wie Peppol. Bei öffentlichen Auftraggebern ist regelmäßig die Leitweg-ID anzugeben.
Besonderheiten am Bau
- Der Leistungszeitraum und der Bezug zum Bauvorhaben gehören in die strukturierten Felder, nicht nur in einen Freitext.
- Anlagen wie Aufmaßblätter und Mengenblätter müssen mitgeliefert werden; die Prüfbarkeit nach § 14 VOB/B bleibt unabhängig vom Format bestehen.
- Bei § 13b UStG ist der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers strukturiert abzubilden.
- Abzüge wie Sicherheitseinbehalt und Skonto gehören in die vorgesehenen Felder.
Aufbewahrung
E-Rechnungen sind im Originalformat aufzubewahren, siehe GoBD und Aufbewahrungsfrist. Ein Ausdruck genügt nicht.
Häufige Fehler
- PDF per E-Mail versandt und für eine E-Rechnung gehalten.
- Nur das PDF eines hybriden Formats archiviert, nicht die XML-Daten.
- Pflichtfelder wie Leitweg-ID oder Bestellnummer fehlen, die Rechnung wird abgewiesen.
BauGrid erstellt XRechnung und ZUGFeRD 2.3 nach EN 16931 mit Leitweg-ID, liest eingehende E-Rechnungen aus und legt sie GoBD-konform ab (E-Rechnung, Rechnungswesen).
- EN 16931-1
- UStG § 14
- E-Rechnungsverordnung (ERechV)
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