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E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. Ein PDF ohne strukturierte Daten ist keine E-Rechnung.

Der Begriff E-Rechnung wird oft für jede Rechnung verwendet, die per E-Mail kommt. Steuerlich und rechtlich ist er enger gefasst: Entscheidend ist, dass die Daten maschinenlesbar strukturiert vorliegen.

Was eine E-Rechnung ausmacht

  • ein strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht
  • automatische, elektronische Verarbeitung ohne manuelles Abtippen
  • Ausstellung, Übermittlung und Empfang in diesem Format

Ein eingescanntes Papier oder ein reines PDF erfüllen diese Anforderungen nicht. Sie gelten als sonstige Rechnung.

Formate in Deutschland

  • [XRechnung](/glossar/xrechnung): rein strukturiertes XML, Standard im Verkehr mit öffentlichen Auftraggebern.
  • [ZUGFeRD](/glossar/zugferd) ab dem Profil EN 16931: hybrides Format aus PDF und eingebettetem XML. Maßgeblich sind die strukturierten Daten.

Der Transport erfolgt über E-Mail, Portale oder Netzwerke wie Peppol. Bei öffentlichen Auftraggebern ist regelmäßig die Leitweg-ID anzugeben.

Besonderheiten am Bau

  • Der Leistungszeitraum und der Bezug zum Bauvorhaben gehören in die strukturierten Felder, nicht nur in einen Freitext.
  • Anlagen wie Aufmaßblätter und Mengenblätter müssen mitgeliefert werden; die Prüfbarkeit nach § 14 VOB/B bleibt unabhängig vom Format bestehen.
  • Bei § 13b UStG ist der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers strukturiert abzubilden.
  • Abzüge wie Sicherheitseinbehalt und Skonto gehören in die vorgesehenen Felder.

Aufbewahrung

E-Rechnungen sind im Originalformat aufzubewahren, siehe GoBD und Aufbewahrungsfrist. Ein Ausdruck genügt nicht.

Häufige Fehler

  • PDF per E-Mail versandt und für eine E-Rechnung gehalten.
  • Nur das PDF eines hybriden Formats archiviert, nicht die XML-Daten.
  • Pflichtfelder wie Leitweg-ID oder Bestellnummer fehlen, die Rechnung wird abgewiesen.

BauGrid erstellt XRechnung und ZUGFeRD 2.3 nach EN 16931 mit Leitweg-ID, liest eingehende E-Rechnungen aus und legt sie GoBD-konform ab (E-Rechnung, Rechnungswesen).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • EN 16931-1
  • UStG § 14
  • E-Rechnungsverordnung (ERechV)
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