Störungen sind am Bau der Normalfall. Der Unterschied zwischen einem beherrschbaren Ärgernis und einem durchsetzbaren Anspruch liegt in der Dokumentation.
Typische Ursachen
- fehlende oder verspätete Pläne, siehe Planlaufliste
- nicht fertige Vorleistungen anderer Gewerke
- verspätete Freigaben und Bemusterungen
- Änderungen des Bauentwurfs durch den Auftraggeber
- fehlender Zugang zur Baustelle, fehlende Medien
- Massenmehrungen, die den Ablauf sprengen
- Umstände aus dem Bereich des Auftragnehmers, etwa Kapazitätsmangel
Nur Störungen aus den in § 6 Abs. 2 VOB/B genannten Bereichen führen zu einer Bauzeitverlängerung.
Anzeige
Die Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B ist unverzüglich und schriftlich zu erstatten. Sie muss die hindernden Umstände konkret benennen und die voraussichtlichen Auswirkungen beschreiben. Eine Anzeige ohne Bezug zu konkreten Vorgängen genügt nicht.
Nachweis
Erforderlich ist eine bauablaufbezogene Darstellung:
- Soll-Ablauf aus dem vereinbarten Bauzeitenplan mit Vorgangsdauern und Pufferzeiten
- Störungsereignis mit Datum, Ort, Ursache und Dauer
- Ist-Ablauf, wie tatsächlich gebaut wurde
- Kausalität: welcher Vorgang wurde verschoben, wirkte er auf den kritischen Pfad
- Folge in Zeit und Kosten
Die Belege stammen aus Bautagesberichten, Fotos, Protokollen und dem Schriftverkehr. Aus diesem Grund ist die tägliche Dokumentation der wichtigste Beitrag zur Durchsetzbarkeit.
Häufige Fehler
- Störungen werden gesammelt und erst am Projektende geltend gemacht.
- Der Terminplan wird nie fortgeschrieben, sodass es keinen Soll-Ablauf gibt.
- Störungen ohne Wirkung auf den kritischen Pfad werden als bauzeitverlängernd dargestellt.
- Mehrkosten werden pauschal aus der Differenz der Bauzeit abgeleitet.
BauGrid dokumentiert den Bautag mit Wetter, Personal, Geräten und Leistungen, führt offene Punkte mit Fristen und pflegt den Bauzeitenplan mit Baseline (Bautagebuch, Bauzeitenplan).
- VOB/B 2016 § 6, § 2 Abs. 5
- BGB §§ 642, 643
- VOB/B 2016 § 5
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