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Rollen

Bauüberwachung

Die Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, den Ausführungsplänen, den anerkannten Regeln der Technik und den Vertragsunterlagen. Sie ist Kern der Leistungsphase 8 der HOAI und wird für den Bauherrn erbracht.

Der Begriff Bauleitung wird für zwei verschiedene Rollen verwendet: für den Bauleiter des ausführenden Unternehmens und für die Bauüberwachung auf Seiten des Bauherrn. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Pflichten und Haftung unterschiedlich sind.

Aufgaben

  • Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Plänen, Leistungsbeschreibung und den anerkannten Regeln der Technik
  • Koordination der am Bau Beteiligten
  • Aufstellen und Überwachen des Terminplans, siehe Bauzeitenplan
  • Führen eines Bautagebuchs
  • gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Firmen
  • Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle, siehe Rechnungsprüfung
  • Vorbereitung und Durchführung der Abnahme sowie Feststellung von Mängeln
  • Zusammenstellen der Dokumentation und Revisionsunterlagen

Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsbild der Leistungsphase 8.

Abgrenzung

  • Bauleiter des Unternehmers: verantwortet die Ausführung im eigenen Betrieb, führt Personal und Geräte, siehe Bauleiter.
  • Bauleiter nach Landesbauordnung: eine öffentlich-rechtliche Rolle mit eigenen Pflichten gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
  • [SiGeKo](/glossar/sigeko): Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung; sie ist nicht Teil der Bauüberwachung.
  • [Projektsteuerung](/glossar/projektsteuerung): steuert für den Bauherrn auf einer übergeordneten Ebene.

Haftungsfallen

Die Bauüberwachung schuldet keine lückenlose Präsenz, aber eine Überwachung, die dem Schwierigkeitsgrad der Arbeiten entspricht. Bei besonders fehleranfälligen und später verdeckten Arbeiten, etwa Abdichtungen und Bewehrung, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Fehlende Dokumentation wirkt sich hier unmittelbar aus.

Häufige Fehler

  • Kein Bautagebuch, sodass später weder Wetter noch Personal noch Ereignisse belegbar sind.
  • Verdeckte Bauteile ohne Fotodokumentation geschlossen.
  • Freigaben werden mündlich erteilt.
  • Mängel werden notiert, aber ohne Frist und ohne Verantwortlichen.

BauGrid schreibt den Tagesbericht aus einer Sprachnotiz mit DWD-Wetter, Personal, Geräten und Leistungen und führt Mängel mit Foto, Plan-Pin und Frist (Bautagebuch, Mängelmanagement).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • HOAI Anlage 10, Leistungsphase 8
  • VOB/B 2016 § 4, § 12, § 14
  • BaustellV § 3
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