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Abrechnung

Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung ist die Kontrolle einer Bauabrechnung durch den Auftraggeber. Geprüft wird sachlich, ob die abgerechnete Leistung erbracht und beauftragt war, und rechnerisch, ob Mengen, Preise und Summen stimmen. Das Ergebnis ist eine Zahlungsfreigabe, gegebenenfalls mit Kürzungen.

Für den Auftragnehmer ist die Rechnung der Abschluss der Arbeit, für den Auftraggeber der Beginn einer Prüfung. Wie gründlich und wie schnell diese läuft, entscheidet über Liquidität auf beiden Seiten.

Sachliche Prüfung

Rechnerische Prüfung

Fristen

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B werden Ansprüche auf Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Die Schlusszahlung ist nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B alsbald nach Prüfung und Feststellung zu leisten, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Einwendungen gegen die Prüfbarkeit sind innerhalb dieser Frist unter Angabe der Gründe zu erheben; danach kann sich der Auftraggeber nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit berufen.

Kürzungen

Kürzungen sind zu begründen und der Position zuzuordnen. Pauschale Abzüge ohne Bezug sind angreifbar. Einbehalte wegen Mängeln folgen dem Zurückbehaltungsrecht.

Häufige Fehler

  • Rechnung bleibt liegen; die Fälligkeit tritt trotzdem ein.
  • Pauschale Rüge der Prüfbarkeit ohne Gründe.
  • Prüfvermerke auf Papier, die später niemand mehr zuordnen kann.
  • Kürzung ohne Mitteilung an den Auftragnehmer, der die Differenz erst beim Zahlungseingang bemerkt.

BauGrid prüft Eingangsrechnungen mit KI-OCR, führt Prüfstatus und Freigabe und startet den SEPA-Zahllauf (Rechnungswesen, Büro).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • VOB/B 2016 § 16 Abs. 1, Abs. 3
  • VOB/B 2016 § 14
  • UStG § 15
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