Soll-Mengen kommen aus dem Leistungsverzeichnis, Ist-Mengen aus Ihrem Aufmaß. Dazwischen liegt das Mengenblatt: jede Zeile ein Rechenansatz nach REB 23.003, mit Adresse, Formel und Ergebnis. Geprüft, gesperrt, als DA11 exportiert und ohne Abtippen in die prüfbare Rechnung nach § 14 VOB/B übernommen.
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Die teuerste Nachlässigkeit in der Bauabrechnung ist, die Menge aus dem Leistungsverzeichnis ungeprüft in die Rechnung zu übernehmen. Das LV enthält eine Vorermittlung des Planers. Abgerechnet wird, was tatsächlich gebaut wurde, ermittelt nach den Abrechnungsregeln der VOB/C.
Der Grund für die 110 Prozent steht in § 2 Abs. 3 VOB/B: Weicht die ausgeführte Menge um mehr als 10 Prozent von der im Vertrag angesetzten ab, kann auf Verlangen ein neuer Einheitspreis vereinbart werden. Wer die Abweichung erst mit der Schlussrechnung bemerkt, verhandelt aus der schlechteren Position. Der Mehrmengen-Report stellt LV-Menge, berechnete Menge, Differenz und Prozentsatz je Position gegenüber, auf Wunsch mit Einheitspreis und Beträgen. Begriffe im Glossar: Mengenermittlung, Mengenblatt und Abzugsfläche.
Zeichnen und messen am PDF-Plan. Maßstab über zwei Punkte mit bekannter Distanz kalibrieren, dann Linie, Fläche, Rechteck, Kreis, Bogen oder Zählung messen. Jede Messung liegt auf einer eigenen Ebene und wird einer LV-Position zugewiesen.
Zum Aufmaß am PDF-PlanDie Zeilen der Berechnung. Jede Zeile trägt Adresse, Formelnummer, Eingabewerte und Ergebnis, Abzüge stehen als eigene Zeilen mit negativem Vorzeichen darunter. Das Blatt ist das Dokument, das der Auftraggeber prüft.
Diese SeiteBeide Wege schreiben in dasselbe Blatt. Sie können also am Plan messen, im Blatt einen Abzug nachtragen und am Ende ein einziges, in sich stimmiges Dokument abgeben. Was Sie nicht tun sollten: die Begriffe im Schriftverkehr mit dem Auftraggeber vermischen. Ein Aufmaßblatt, ein Planaufmaß und ein Mengenblatt sind drei verschiedene Dinge.
Der Ablauf ist derselbe, ob Sie Trockenbau in einem Bürogebäude abrechnen oder Kanalbau für eine Kommune.
Eine Messung vom Plan wird dabei nicht zu einer Zeile, sondern zu einem kleinen Block: Kommentarzeilen mit Messungsnummer und Planseite, Hilfswertzeilen mit Länge, Breite, Höhe, Umfang oder Fläche und bei Polygonen zusätzlich je Seite, und darunter die Rechenzeile mit dem Ansatz. Hilfswerte werden nicht mitsummiert, stehen aber im Blatt, damit der Prüfer sieht, woher die Zahl kommt.
Nach § 14 Abs. 1 VOB/B hat der Auftragnehmer seine Leistungen prüfbar abzurechnen: übersichtlich, in der Reihenfolge der Positionen des Vertrags und mit den Mengenberechnungen, Zeichnungen und weiteren Belegen, die Art und Umfang der Leistung nachweisen. Die Mengenermittlung ist damit kein internes Arbeitspapier, sondern Bestandteil der Rechnung. Fehlt sie oder ist sie nicht nachvollziehbar, ist die Rechnung nicht prüfbar. Was Prüfbarkeit genau bedeutet, steht im Glossar.
Eine Bauabrechnung besteht deshalb aus drei Dokumenten, und nur das erste ist die Rechnung im Rechtssinn: das Anschreiben mit Briefkopf, Beträgen und Zahlungsbedingungen, die Leistungsaufstellung mit Ordnungszahl, Kurztext, Menge, Einheitspreis und Gesamtpreis, und das Mengenblatt, das zeigt, wie die Menge zustande kommt. Das Mengenblatt beweist die Leistungsaufstellung, die Leistungsaufstellung erklärt die Rechnung. In BauGrid entstehen alle drei aus denselben Daten.
§ 14 Abs. 2 VOB/B verlangt, die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorzunehmen. Dafür ist der Prüfweg gebaut: Sie geben den Abrechnungszeitraum für die Prüfer-Firma frei, der Prüfer bewertet jede Zeile und hinterlässt seine Notiz am Ansatz, und beim Abschließen entsteht eine unveränderliche Prüfversion. Aus dem gemeinsamen Aufmaß wird ein dokumentierter Vorgang statt einer E-Mail-Kette mit angehängten Excel-Dateien. Wer ein unterschriebenes Aufmaßblatt als Feststellung braucht, findet das im Aufmaß-Modul: ein Blatt, das den Sachverhalt verbindlich festhält und bewusst keine Berechnungen enthält.
Danach beginnt die Abrechnung. Jede Zeile trägt ihren Abrechnungszeitraum und ihre LV-Position, die Bauabrechnung nach VOB/B übernimmt daraus Menge, Einheitspreis und Gesamtpreis. Abschlagsrechnungen bauen kumulativ aufeinander auf, bereits gestellte Abschläge zieht BauGrid als eigene Zeilen wieder ab, und das Mengenblatt geht als Anlage mit. Für öffentliche Auftraggeber entsteht daraus eine XRechnung nach EN 16931 mit Leitweg-ID.
Die Preise für die Positionen kommen aus dem Leistungsverzeichnis, kalkuliert werden sie in der Kalkulation mit Mittellohn und Zuschlägen. Alles liegt im selben Projekt und in derselben Datenbank. Zwischen Messung, Blatt und Rechnung gibt es deshalb keinen Dateiaustausch und keine zweite Wahrheit.
Öffentliche Auftraggeber und große Bauherren nehmen die Mengenberechnung als Datei entgegen: historisch als Datenart 11 der REB, heute zusätzlich als GAEB X31 im XML-Format. Zurückgewiesen wird eine Datei selten wegen falscher Mengen, sondern wegen der Form: verschobene Spalten, fehlende Rechenzeichen, eine Ordnungszahl, die nicht in die Maske passt.
Die DA11-Datei von BauGrid hat deshalb genau 80 Zeichen je Zeile, einen Kennsatz mit Verfahrensbeschreibung 23.003 in der Ausgabe 2009, die Rechenansatzzeilen dazwischen, einen Endsatz und eine OZ-Maske, die aus der Struktur Ihres Leistungsverzeichnisses abgeleitet wird. Passt die Ordnungszahl nicht in neun Stellen, entsteht bewusst keine Datei, sondern ein Hinweis auf GAEB X31. Eine stille Verfälschung wäre schlimmer als eine Ablehnung.
Umgekehrt liest BauGrid DA11 und X31 auch wieder ein. Eine fremde Datei öffnen Sie vorab im kostenlosen GAEB- und DA11-Viewer, ohne Anmeldung.
Begriffe im Detail: REB 23.003, BBBBZI, DA11, X31, Blattnummer.
DA11 und X31 lassen sich nicht in eine E-Rechnung einbetten. Die Norm EN 16931 erlaubt als Anhang nur bestimmte Dateitypen, XML gehört nicht dazu. Das Mengenblatt geht deshalb als PDF oder Excel mit, die REB- und GAEB-Dateien stellen Sie zusätzlich bereit. Große AVA-Systeme handhaben das genauso.
Der Ausdruck trägt auf jeder Seite Auftragnehmer, Projekt, Datum und Seitenzahl. Je Position steht eine Kopfzeile mit Ordnungszahl, Kurztext und Mengeneinheit, darunter die Tabelle mit Kennzeichen, Erläuterung, Faktor, Formelnummer, Rechenansatz, Ergebnis, Summe und Adresse. Am Ende der Position stehen Summe, Vortrag aus dem vorherigen Zeitraum und Gesamtsumme, ganz unten zwei Unterschriftsfelder für Auftragnehmer und Auftraggeber.
Prüfnotizen erscheinen kursiv unter der betroffenen Zeile, Fotos und Belege können als Anlagenseiten hinter der Position mitgedruckt werden. Kopfzeile, Untertitel, Fußtext und die Farbe negativer Werte legen Sie je Projekt als Vorlage fest.
Wer noch nicht umstellen will, findet bei uns eine kostenlose Aufmaßblatt-Vorlage im REB-Layout zum Herunterladen, ohne Anmeldung. Sie hat dieselben Spalten wie das Blatt in BauGrid. Wenn die Blätter zu viele werden, tragen Sie die Ansätze in ein Projekt ein und rechnen ab da digital weiter.
Für andere Dokumente rund um die Abrechnung gibt es weitere kostenlose Vorlagen. Muster, keine Rechtsberatung.
Rechenansatz schreiben, prüfen lassen, DA11 exportieren, abrechnen. Der Starter-Plan mit einem Projekt und fünf Nutzern ist dauerhaft kostenlos.
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Die Mengenermittlung ist die rechnerische Bestimmung der Mengen einer Bauleistung je Position des Leistungsverzeichnisses: Längen, Flächen, Rauminhalte, Stückzahlen oder Massen. Vor der Ausführung liefert sie die Soll-Mengen für Ausschreibung und Kalkulation, nach der Ausführung die Ist-Mengen für die prüfbare Abrechnung nach § 14 VOB/B.
Das Aufmaß ist das Zeichnen und Messen am PDF-Plan: Sie kalibrieren den Maßstab über zwei Punkte mit bekannter Distanz und messen danach Linie, Fläche, Rechteck, Kreis, Bogen oder Zählung. Das Mengenblatt ist das Zeilenwerk der Berechnung: jede Zeile ein Rechenansatz mit Adresse, Formel und Ergebnis. Beide Wege füllen dasselbe Blatt, deshalb können Sie am Plan messen, im Blatt weiterrechnen und am Ende ein einziges Dokument abgeben.
Nein. Im Mengenblatt schreiben Sie Rechenansätze direkt je Position, ganz ohne PDF. Sie brauchen nur ein Leistungsverzeichnis, das entweder per GAEB importiert oder in BauGrid angelegt wurde. Der Plan ist der zweite, grafische Weg zur selben Menge.
27 Formelnummern nach der Ausgabe 2009: Dreieck über Seite und Höhe, über zwei Seiten mit Winkel und über drei Seiten nach Heron, Rechteck und Quader, Trapez, Menge zwischen zwei Flächen, Kreisbogen, Kreissektor, Kreisringsektor, Parabelsegment, Tangenteneck, Kegelstumpfsektor, Prisma, Pyramidenstumpf, Pythagoras, Linienzüge und Polygone aus Koordinaten, Stationsaufmaß aus Querprofilen, Rampe, Wurzel sowie arithmetisches und quadratisches Mittel. Dazu FN 00 für die Kettenrechnung und FN 91 für den freien Ausdruck. Winkel rechnet BauGrid in Neugrad mit 400 gon im Vollkreis.
Eine Messung wird nicht zu einer Zeile, sondern zu einem kleinen Block: Kommentarzeilen mit Messungsnummer, Planseite und Bezeichnung, Hilfswertzeilen mit Länge, Breite, Höhe, Radius, Umfang, Fläche oder Anzahl und bei Polygonen und Polylinien je Seite beziehungsweise Abschnitt, und darunter die eigentliche Rechenzeile mit dem Ansatz. Hilfswerte werden nicht mitsummiert, sind aber sichtbar. Wer eine eigene Formel hinterlegt, etwa (L+2)*0,07, sieht sie als Kommentarzeile über dem Ansatz, während im Blatt der reine Zahlenansatz steht, damit die DA11-Datei sauber bleibt.
Der Abrechner gibt einen Abrechnungszeitraum für die zugewiesene Prüfer-Firma frei. Nur diese Firma darf danach je Zeile Geprüft, Beanstandet oder Rückfrage setzen und den Zeitraum abschließen, der Abrechner selbst nicht. Beim Abschließen entsteht eine unveränderliche Prüfversion mit allen Zeilen, Status und Notizen, und die Zeilen werden gesperrt. Beanstandete Zeilen gehen mit null in die Summe, Korrekturen laufen als neue Zeilen.
BauGrid zeigt je Position, wie viel Prozent der LV-Soll-Menge aufgemessen sind, markiert ab 110 Prozent und färbt ab 150 Prozent rot; die Schwelle können Sie ändern oder abschalten. Der Mehrmengen-Report stellt LV-Menge, berechnete Menge, Differenz und Prozentsatz je Position gegenüber, auf Wunsch mit Einheitspreis und Beträgen. Fachlich dahinter steht § 2 Abs. 3 VOB/B: Weicht die ausgeführte Menge um mehr als 10 Prozent von der im Vertrag angesetzten ab, kann auf Verlangen ein neuer Einheitspreis vereinbart werden.
Jede Zeile trägt ihren Abrechnungszeitraum (01.AZ, 02.AZ und so weiter) und die LV-Position. Abschlagsrechnungen sind kumulativ: Der fünfte Abschlag rechnet 01.AZ bis 05.AZ ab, die bereits gestellten Abschläge zieht BauGrid als eigene Zeilen wieder ab. Zeilen, die der Prüfer selbst angelegt hat, fließen nie in die Rechnung. Pauschalpositionen werden auf ihre LV-Menge begrenzt.
Das Blatt geht als REB-Datenart 11 mit der Endung .d11, als GAEB X31, als Excel, als Text und als PDF hinaus, außerdem als ZIP mit einer Datei je Kostenträger. DA11 und X31 lassen sich auch wieder einlesen. Vor dem DA11-Export prüft BauGrid unter anderem, ob die Ordnungszahlen rein numerisch sind und in die neunstellige OZ-Maske passen; wenn nicht, entsteht bewusst keine Datei, sondern ein Hinweis auf X31.
Als PDF oder Excel ja, als DA11 oder X31 nein. Die europäische Norm EN 16931 lässt in einer E-Rechnung nur bestimmte Anhangstypen zu, XML gehört nicht dazu. Die REB- und GAEB-Dateien stellen Sie dem Auftraggeber deshalb zusätzlich auf anderem Weg bereit. Große AVA-Systeme handhaben das genauso.
Sie gehört zum Professional-Plan, der 30 Euro je Nutzer und Monat bei jährlicher Zahlung kostet, ab sechs Nutzern. Im dauerhaft kostenlosen Starter-Plan mit einem Projekt und fünf Nutzern können Sie sie ohne Zahlungsdaten ausprobieren. Alle Tarife stehen auf der Preisseite.