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Guide

Nachträge

Nachtragsangebot erstellen, freigeben lassen, ins LV übernehmen - sauber getrennt vom Hauptauftrag.

Nachträge laufen bewusst außerhalb des LV, bis sie genehmigt sind. So bleibt Ihr Hauptauftrag sauber - und Sie haben trotzdem alles an einem Ort.

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Ein Nachtrag steht außerhalb des Haupt-LV, bis er genehmigt ist - der Auftrag bleibt sauber.

  • Den Knopf Nachträge finden Sie oben im LV, neben Preisanfragen und Teilen.
  • Links stehen alle Nachträge mit ihrer Nummer, dem Titel und der Summe. Der Punkt davor zeigt den Stand, oben sehen Sie Genehmigt und Offen als Summe.
  • Neuer Nachtrag legt den nächsten Entwurf an - durchnummeriert als NT 1, NT 2, NT 3.
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Der Entwurf trägt sichtbar den Vermerk: nicht im Haupt-LV, bis der Nachtrag genehmigt ist.

  • Der Nachtrag-Entwurf ist derselbe Editor wie das LV: Positionen anlegen, Kurz- und Langtext, Menge, Einheit, Einheitspreis. Der Tab Kalkulation rechnet wie gewohnt mit Teilkosten und Zuschlägen, Kostenträger lassen sich zuordnen.
  • Entfällt eine vertraglich vereinbarte Leistung, erfassen Sie sie als Minderleistung mit negativer Menge. Der Bezug zur Haupt-LV-Position steht in der Bemerkung.
  • Im Deckblatt hinterlegen Sie Projektangaben, Termine und die Finanzen des Nachtrags - Währung, MwSt, Nachlass und Zuschlag.
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Kopiert werden Texte, Einheit und der Vertrags-EP als Grundlage - Menge und Preis passen Sie danach im Nachtrag an.

  • Aus Haupt-LV übernehmen öffnet das ganze LV zum Anhaken. Suchen können Sie über Ordnungszahl oder Text.
  • So bleibt die Leistung wörtlich vergleichbar mit dem Auftrag - genau das erwartet die Gegenseite bei geänderten Leistungen nach § 2 Abs. 5 VOB/B.
  • Im Feld darunter beschreiben Sie kurz, was sich geändert hat. Der Text erscheint später beim Bieter beziehungsweise im Nachtragsangebot.
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Die Begründung erscheint im Nachtragsangebot - sie ist Ihr Anspruch in Worten, nicht nur eine Notiz.

  • Wählen Sie den Grund und damit die Anspruchsgrundlage, etwa Zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B oder Geänderte Leistung nach § 2 Abs. 5 VOB/B.
  • In die Begründung gehört der Sachverhalt: was wurde angetroffen, wer hat es angeordnet, welches Protokoll und welches Datum. Interne Notizen bleiben intern.
  • Anlagen wie Pläne, Protokolle und Fotos hängen Sie direkt am Nachtrag an - die Nachtragsakte wächst so von selbst.
  • Der Überblick rechts führt die Kette mit: erkannt, angekündigt, angeboten, entschieden.
Ankündigen, bevor Sie bauen

Die VOB verlangt die Ankündigung vor der Ausführung. BauGrid führt das Datum in der Kette getrennt mit - erkannt, angekündigt, angeboten, entschieden. Wer erst nach der Leistung ankündigt, diskutiert später über den Anspruch statt über den Preis.

Löschen nur im Entwurf

Versendete oder entschiedene Nachträge gehören zur Nachtragsakte und lassen sich nicht mehr löschen. Was sich erledigt hat, setzen Sie auf Zurückgezogen - so bleibt der Vorgang nachvollziehbar.

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Der Bauherr entscheidet über einen Link - ohne Konto, und die Entscheidung wird protokolliert.

  • Das Nachtragsangebot geht als PDF heraus oder direkt per E-Mail mit Ihrem Briefkopf.
  • Dazu gibt es den Freigabe-Link für den Bauherrn: Er öffnet ihn ohne Anmeldung, sieht Sachverhalt, Positionsaufstellung und Nachtragssumme und entscheidet dort.
  • Den Link können Sie mit Ablaufdatum und Passwort schützen, erneuern oder deaktivieren.
  • Der Bauherr trägt seinen Namen ein - der wird protokolliert - und kann einen Kommentar hinterlassen, etwa eine Freigabe unter Vorbehalt der Massenprüfung. Mit der Genehmigung entsteht das Freigabe-Protokoll automatisch und liegt als Vereinbarung beim Nachtrag.
  • Es geht auch ohne Link: Angebot als PDF herunterladen, auf Ihrem eigenen Weg verschicken, die unterschriebene Nachtragsvereinbarung zurück erhalten und rechts unter Anhänge mit der Art Vereinbarung hochladen. Danach setzen Sie den Status von Hand auf Genehmigt.
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Erst mit der Übernahme wird der Nachtrag Teil des LV - und nur genehmigte Nachträge zählen zur Auftragssumme.

  • Status & Ablauf zeigt die ganze Kette mit Datum, Entscheider und Kommentar. Ist der Nachtrag genehmigt, steht dort Ins LV übernehmen.
  • Voraussetzung ist die Nachtragsvereinbarung: über den Freigabe-Link entsteht sie automatisch als Protokoll, bei Zustimmung auf Papier oder per Mail laden Sie sie selbst als Anhang der Art Vereinbarung hoch. Ohne dieses Dokument bleibt die Übernahme gesperrt.
  • Danach hängt er als eigener Titel im LV, erkennbar am Namen Nachtrag N - Ursprungsauftrag und Nachträge bleiben nebeneinander sichtbar.
  • Im Mengenblatt taucht er im selben Baum auf: Ansätze erfassen, Blatt und Zeile vergeben, abrechnen wie bei jeder anderen Position.
  • Als Rechnungsart steht zusätzlich die Nachtragsrechnung zur Verfügung.
Ohne Vereinbarung keine Übernahme

Die Übernahme ins LV setzt die Nachtragsvereinbarung voraus - genau das Dokument, das den Anspruch belegt. Fehlt sie, sagt BauGrid, welches Papier noch fehlt, statt den Nachtrag stillschweigend in die Auftragssumme zu heben.

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