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Leistungsverzeichnis erstellen: Anleitung in 8 Schritten

BG
BauGrid Redaktion· Fachredaktion
02. September 202612 Min. Lesezeit
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Leistungsverzeichnis erstellen: Anleitung in 8 Schritten

baugrid.deBauGrid

Stand: 02.09.2026. Praxisleitfaden zum Aufbau eines Leistungsverzeichnisses nach den Grundsätzen der VOB/A und VOB/C. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ein Leistungsverzeichnis ist kein Textdokument, sondern eine Datenstruktur. Wer es als Word-Datei schreibt, merkt das spätestens, wenn drei Angebote verglichen werden sollen oder wenn nach zwei Jahren die Schlussrechnung ansteht. Diese Anleitung führt durch die acht Schritte, die aus einer Leistungsbeschreibung ein LV machen, mit dem sich ausschreiben, kalkulieren und abrechnen lässt.

Das Wichtigste in Kürze

Schritt 1: Vertragsart und Regelwerk klären

Bevor die erste Position entsteht, muss klar sein, worauf das LV hinausläuft. Beim Einheitspreisvertrag, dem Normalfall am Bau, werden die tatsächlich ausgeführten Mengen nach den Einheitspreisen abgerechnet. Beim Pauschalvertrag ist der Preis fest, das LV beschreibt dann den Leistungsumfang, nicht die Abrechnungsgrundlage.

Diese Entscheidung verändert das LV. Beim Einheitspreisvertrag sind saubere Mengen und eindeutige Abrechnungsregeln entscheidend, weil jede Mengenabweichung später Geld bedeutet. Beim Pauschalvertrag zählt die vollständige Beschreibung des Solls, weil alles, was fehlt, streitig wird.

Gilt die VOB/B als vereinbart, gelten auch die technischen Vertragsbedingungen der VOB/C. Das ist keine Formalie: Abschnitt 5 der jeweiligen ATV legt fest, wie die Mengen ermittelt werden, und Abschnitt 4 sagt, welche Nebenleistungen ohne Extra-Position geschuldet sind.

Schritt 2: Die Gliederung festlegen

Ein LV wird von oben nach unten gebaut. Üblich sind drei bis vier Ebenen:

Die Gliederung ist keine Fleißaufgabe. Sie entscheidet darüber, ob Sie später Teilsummen bilden können, die etwas bedeuten. Ein Titel je Geschoss erlaubt eine Kostenkontrolle je Geschoss, ein Titel je Gewerk erlaubt den Vergleich der Nachunternehmerangebote. Wer beides braucht, gliedert nach Gewerk und trennt die Geschosse über Untertitel.

Schritt 3: Die OZ-Maske definieren

Die Ordnungszahl ist die Adresse jeder Position. Die OZ-Maske beschreibt ihren Aufbau: wie viele Stellen je Ebene, welche Trennzeichen, ob am Ende ein Index für Nachtragspositionen frei bleibt.

EbeneStellenBeispiel
Titel201
Untertitel201.02
Position401.02.0010
Index101.02.0010.A

Zwei Praxisregeln:

  1. In Zehnerschritten nummerieren. Positionen 0010, 0020, 0030 lassen Platz, um später 0015 einzuschieben, ohne alles neu zu nummerieren.
  2. Die Maske vor der ersten Position festlegen. Ein nachträglicher Umbau der OZ-Struktur bricht jede bereits verschickte Datei, jedes Angebot und jede Aufmaßzuordnung.

Wer für einen öffentlichen Auftraggeber arbeitet, bekommt die Maske oft vorgegeben. Mehr dazu im Glossar unter OZ-Ordnungszahl.

Schritt 4: Positionstypen richtig wählen

Nicht jede Position ist eine normale Position. Die Typen haben handfeste Folgen für die Angebotssumme:

TypBedeutungIn der Angebotssumme
NormalpositionRegelfall, wird ausgeführtja
Bedarfsposition (Eventualposition)wird nur bei Bedarf abgerufennein
AlternativpositionAusführungsalternative zu einer Grundpositionnein
Grundpositiondie Position, zu der eine Alternative gehörtja
Zuschlagspositionprozentualer Zuschlag auf eine andere Positionanteilig

Der häufigste Fehler beim Angebotsvergleich: Bedarfs- und Alternativpositionen werden mitgerechnet, und plötzlich ist der günstigste Bieter der teuerste. Wenn Ihre Summe nicht zur Summe in der GAEB-Datei passt, ist meistens das die Erklärung.

Schritt 5: Kurztext und Langtext schreiben

Der Kurztext ist die eine Zeile, die überall auftaucht: in der Positionsliste, im Aufmaßblatt, auf der Rechnung. Er muss die Leistung so benennen, dass sie ohne Nachschlagen erkennbar ist. "Wand herstellen" ist unbrauchbar, "KS-Mauerwerk d=17,5 cm, Innenwand" ist gut.

Der Langtext beschreibt die geschuldete Leistung vollständig: Material, Abmessungen, Güte, Untergrund, Ausführungsart, Prüfungen, Anforderungen an das Ergebnis. Was hier fehlt, ist nicht geschuldet und wird später als Nachtrag berechnet.

Drei Regeln, die Streit ersparen:

Schritt 6: Mengen und Einheiten ermitteln

Die Menge im LV ist der Vordersatz: die Menge, die der Auftraggeber ausschreibt. Sie ist die Grundlage für Kalkulation und Angebotsvergleich, aber keine Zusage. Abgerechnet wird beim Einheitspreisvertrag später die tatsächlich ausgeführte Menge.

Ermittelt wird nach den Regeln des Abschnitts 5 der zutreffenden ATV. Das betrifft vor allem die Übermessung: Ob eine Öffnung abgezogen wird, hängt von ihrer Größe und vom Gewerk ab und ist dort geregelt. Wer im LV anders rechnet als später abgerechnet wird, produziert eine Mengenabweichung, die niemand gewollt hat. Der Beitrag Mengenermittlung nach VOB/C geht die Regeln im Detail durch.

Bei den Einheiten gilt: die im Gewerk übliche Einheit nehmen, nicht die bequeme. Quadratmeter für Flächen, Kubikmeter für Massen, Meter für Längen, Stück für Bauteile, Stunden nur für Stundenlohnarbeiten. Eine psch-Position im Einheitspreisvertrag ist fast immer ein Fehler.

Schritt 7: Vorbemerkungen und Anlagen

Vorbemerkungen gehören an den Anfang des LV oder eines Titels und regeln, was für alle Positionen gilt: Baustellenverhältnisse, Zufahrt, Lagerflächen, Arbeitszeiten, Bauablauf, Schutzmaßnahmen, Abrechnungsbesonderheiten. Sie sind Vertragsbestandteil, dürfen aber keine bepreisbare Leistung enthalten.

In die Anlagen gehören Pläne, Baugrundgutachten, Schadstoffkataster und Terminrahmen. Je vollständiger diese Grundlage, desto belastbarer die Angebote und desto weniger Nachträge.

Schritt 8: GAEB-Austausch und Vergabe

Der Datenaustausch mit Bietern läuft über GAEB DA XML. Die Phasen sind schnell erklärt:

PhaseInhaltRichtung
X81Leistungsverzeichnis, reine Leistungsbeschreibungintern, Planung
X82Kostenanschlag mit den Ansätzen des Planersintern
X83Angebotsaufforderung: Mengen und Texte, keine Preisean den Bieter
X84Angebotsabgabe mit Einheitspreisen und Summenvom Bieter zurück
X85Nebenangebot mit abweichender Ausführungvom Bieter
X86Auftragserteilung, der beauftragte Standan den Auftragnehmer

Eine leere Preisspalte in einer X83 ist kein Fehler, sondern der Regelfall: Preise trägt erst der Bieter im X84 ein. Wer eine GAEB-Datei nur ansehen will, kann das ohne Installation im GAEB-Viewer tun; die Datei bleibt dabei im Browser.

Wie sich Import, Aufmaß und Rechnung in einer durchgehenden Kette verhalten, beschreibt der Beitrag GAEB-Workflow von LV über Aufmaß zur Rechnung. Wenn Sie das LV anschließend an Nachunternehmer aufteilen, hilft Nachunternehmer-Vergabe: LV richtig aufteilen.

Für den Angebotsvergleich stellen Sie die X84-Dateien der Bieter positionsweise nebeneinander. Auffällig niedrige Einheitspreise bei Positionen mit unsicherer Menge und auffällig hohe bei sicheren Mengen sind ein bekanntes Muster (Spekulationspreise) und ein Grund, genauer hinzusehen.

Häufige Fehler

Wie BauGrid dabei hilft

Das LV-Modul hält das Leistungsverzeichnis als Datenstruktur, nicht als Dokument:

Der Starter-Tarif mit einem Projekt und fünf Nutzern ist dauerhaft kostenlos, die Konditionen darüber hinaus stehen auf der Preisseite. Wer erst einmal eine Struktur braucht, findet unter Leistungsverzeichnis-Vorlage eine Excel-Datei mit Titeln, OZ, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit, EP, GP und Titelsummen. Muster, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viele Positionen sollte ein LV haben? So viele, wie zur eindeutigen Beschreibung und zur getrennten Abrechnung nötig sind. Faustregel: Jede Leistung, die eigenständig kalkuliert oder gemessen wird, verdient eine eigene Position.

Darf ich Positionen aus einem alten LV kopieren? Ja, aber prüfen Sie Mengen, Einheiten und Normverweise. Veraltete Normbezüge in Langtexten sind ein häufiger Streitpunkt.

Was, wenn der Bieter das LV verändert zurückschickt? Bei öffentlichen Vergaben führen Änderungen an den Vergabeunterlagen regelmäßig zum Ausschluss. Der Bieter trägt Preise ein, sonst nichts.

Brauche ich GAEB, wenn ich privat vergebe? Nötig ist es nicht. Nützlich schon: Ein Angebotsvergleich über GAEB-Dateien geht schneller und ist weniger fehleranfällig als der Vergleich von drei PDF-Dateien.

BG
BauGrid Redaktion
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Fachbeiträge der BauGrid-Fachredaktion. Wir schreiben aus der Arbeit an einer Bausoftware für Aufmaß, Leistungsverzeichnis und VOB-Abrechnung und prüfen jede Aussage gegen die im Beitrag genannten Quellen. Rechtliche Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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