Leistungsverzeichnis erstellen: Anleitung in 8 Schritten
Stand: 02.09.2026. Praxisleitfaden zum Aufbau eines Leistungsverzeichnisses nach den Grundsätzen der VOB/A und VOB/C. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ein Leistungsverzeichnis ist kein Textdokument, sondern eine Datenstruktur. Wer es als Word-Datei schreibt, merkt das spätestens, wenn drei Angebote verglichen werden sollen oder wenn nach zwei Jahren die Schlussrechnung ansteht. Diese Anleitung führt durch die acht Schritte, die aus einer Leistungsbeschreibung ein LV machen, mit dem sich ausschreiben, kalkulieren und abrechnen lässt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein LV besteht aus einer Gliederung (Lose, Titel, Untertitel) und Positionen mit Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit und Einheitspreis.
- Die OZ-Maske legt vor der ersten Position fest, wie die Nummerierung aufgebaut ist. Sie lässt sich später nur mit Schmerzen ändern.
- Der Kurztext steht in Listen und Rechnungen, der Langtext beschreibt die geschuldete Leistung vollständig. Beide gehören zusammen.
- Die Mengen werden nach den Abrechnungsregeln der VOB/C ermittelt, nicht nach Gefühl.
- Der Austausch mit Bietern läuft über GAEB DA XML: X83 raus, X84 zurück, X86 als Auftrag.
- Eindeutigkeit ist wichtiger als Vollständigkeit im Detail. Jede unklare Position ist ein Nachtrag in spe.
Schritt 1: Vertragsart und Regelwerk klären
Bevor die erste Position entsteht, muss klar sein, worauf das LV hinausläuft. Beim Einheitspreisvertrag, dem Normalfall am Bau, werden die tatsächlich ausgeführten Mengen nach den Einheitspreisen abgerechnet. Beim Pauschalvertrag ist der Preis fest, das LV beschreibt dann den Leistungsumfang, nicht die Abrechnungsgrundlage.
Diese Entscheidung verändert das LV. Beim Einheitspreisvertrag sind saubere Mengen und eindeutige Abrechnungsregeln entscheidend, weil jede Mengenabweichung später Geld bedeutet. Beim Pauschalvertrag zählt die vollständige Beschreibung des Solls, weil alles, was fehlt, streitig wird.
Gilt die VOB/B als vereinbart, gelten auch die technischen Vertragsbedingungen der VOB/C. Das ist keine Formalie: Abschnitt 5 der jeweiligen ATV legt fest, wie die Mengen ermittelt werden, und Abschnitt 4 sagt, welche Nebenleistungen ohne Extra-Position geschuldet sind.
Schritt 2: Die Gliederung festlegen
Ein LV wird von oben nach unten gebaut. Üblich sind drei bis vier Ebenen:
- Los: bei getrennter Vergabe an mehrere Firmen.
- Titel: in der Regel das Gewerk oder der Bauabschnitt, etwa "Erdarbeiten", "Rohbau", "Trockenbau".
- Untertitel: Bauteil, Geschoss oder Bauabschnitt innerhalb des Gewerks.
- Position: die einzelne Leistung mit Menge und Preis.
Die Gliederung ist keine Fleißaufgabe. Sie entscheidet darüber, ob Sie später Teilsummen bilden können, die etwas bedeuten. Ein Titel je Geschoss erlaubt eine Kostenkontrolle je Geschoss, ein Titel je Gewerk erlaubt den Vergleich der Nachunternehmerangebote. Wer beides braucht, gliedert nach Gewerk und trennt die Geschosse über Untertitel.
Schritt 3: Die OZ-Maske definieren
Die Ordnungszahl ist die Adresse jeder Position. Die OZ-Maske beschreibt ihren Aufbau: wie viele Stellen je Ebene, welche Trennzeichen, ob am Ende ein Index für Nachtragspositionen frei bleibt.
| Ebene | Stellen | Beispiel |
|---|---|---|
| Titel | 2 | 01 |
| Untertitel | 2 | 01.02 |
| Position | 4 | 01.02.0010 |
| Index | 1 | 01.02.0010.A |
Zwei Praxisregeln:
- In Zehnerschritten nummerieren. Positionen 0010, 0020, 0030 lassen Platz, um später 0015 einzuschieben, ohne alles neu zu nummerieren.
- Die Maske vor der ersten Position festlegen. Ein nachträglicher Umbau der OZ-Struktur bricht jede bereits verschickte Datei, jedes Angebot und jede Aufmaßzuordnung.
Wer für einen öffentlichen Auftraggeber arbeitet, bekommt die Maske oft vorgegeben. Mehr dazu im Glossar unter OZ-Ordnungszahl.
Schritt 4: Positionstypen richtig wählen
Nicht jede Position ist eine normale Position. Die Typen haben handfeste Folgen für die Angebotssumme:
| Typ | Bedeutung | In der Angebotssumme |
|---|---|---|
| Normalposition | Regelfall, wird ausgeführt | ja |
| Bedarfsposition (Eventualposition) | wird nur bei Bedarf abgerufen | nein |
| Alternativposition | Ausführungsalternative zu einer Grundposition | nein |
| Grundposition | die Position, zu der eine Alternative gehört | ja |
| Zuschlagsposition | prozentualer Zuschlag auf eine andere Position | anteilig |
Der häufigste Fehler beim Angebotsvergleich: Bedarfs- und Alternativpositionen werden mitgerechnet, und plötzlich ist der günstigste Bieter der teuerste. Wenn Ihre Summe nicht zur Summe in der GAEB-Datei passt, ist meistens das die Erklärung.
Schritt 5: Kurztext und Langtext schreiben
Der Kurztext ist die eine Zeile, die überall auftaucht: in der Positionsliste, im Aufmaßblatt, auf der Rechnung. Er muss die Leistung so benennen, dass sie ohne Nachschlagen erkennbar ist. "Wand herstellen" ist unbrauchbar, "KS-Mauerwerk d=17,5 cm, Innenwand" ist gut.
Der Langtext beschreibt die geschuldete Leistung vollständig: Material, Abmessungen, Güte, Untergrund, Ausführungsart, Prüfungen, Anforderungen an das Ergebnis. Was hier fehlt, ist nicht geschuldet und wird später als Nachtrag berechnet.
Drei Regeln, die Streit ersparen:
- Keine Produktnamen ohne Zusatz. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist eine produktneutrale Beschreibung geboten. Wenn ein Fabrikat genannt wird, gehört "oder gleichwertig" dazu.
- Keine Leistung in den Vorbemerkungen verstecken. Was Geld kostet, gehört in eine Position mit Menge und Preis. Vorbemerkungen regeln Rahmenbedingungen, keine Leistungsinhalte.
- Standardtexte nutzen, wo es sie gibt. Texte aus STLB-Bau sind erprobt, eindeutig und beiden Seiten bekannt.
Schritt 6: Mengen und Einheiten ermitteln
Die Menge im LV ist der Vordersatz: die Menge, die der Auftraggeber ausschreibt. Sie ist die Grundlage für Kalkulation und Angebotsvergleich, aber keine Zusage. Abgerechnet wird beim Einheitspreisvertrag später die tatsächlich ausgeführte Menge.
Ermittelt wird nach den Regeln des Abschnitts 5 der zutreffenden ATV. Das betrifft vor allem die Übermessung: Ob eine Öffnung abgezogen wird, hängt von ihrer Größe und vom Gewerk ab und ist dort geregelt. Wer im LV anders rechnet als später abgerechnet wird, produziert eine Mengenabweichung, die niemand gewollt hat. Der Beitrag Mengenermittlung nach VOB/C geht die Regeln im Detail durch.
Bei den Einheiten gilt: die im Gewerk übliche Einheit nehmen, nicht die bequeme. Quadratmeter für Flächen, Kubikmeter für Massen, Meter für Längen, Stück für Bauteile, Stunden nur für Stundenlohnarbeiten. Eine psch-Position im Einheitspreisvertrag ist fast immer ein Fehler.
Schritt 7: Vorbemerkungen und Anlagen
Vorbemerkungen gehören an den Anfang des LV oder eines Titels und regeln, was für alle Positionen gilt: Baustellenverhältnisse, Zufahrt, Lagerflächen, Arbeitszeiten, Bauablauf, Schutzmaßnahmen, Abrechnungsbesonderheiten. Sie sind Vertragsbestandteil, dürfen aber keine bepreisbare Leistung enthalten.
In die Anlagen gehören Pläne, Baugrundgutachten, Schadstoffkataster und Terminrahmen. Je vollständiger diese Grundlage, desto belastbarer die Angebote und desto weniger Nachträge.
Schritt 8: GAEB-Austausch und Vergabe
Der Datenaustausch mit Bietern läuft über GAEB DA XML. Die Phasen sind schnell erklärt:
| Phase | Inhalt | Richtung |
|---|---|---|
| X81 | Leistungsverzeichnis, reine Leistungsbeschreibung | intern, Planung |
| X82 | Kostenanschlag mit den Ansätzen des Planers | intern |
| X83 | Angebotsaufforderung: Mengen und Texte, keine Preise | an den Bieter |
| X84 | Angebotsabgabe mit Einheitspreisen und Summen | vom Bieter zurück |
| X85 | Nebenangebot mit abweichender Ausführung | vom Bieter |
| X86 | Auftragserteilung, der beauftragte Stand | an den Auftragnehmer |
Eine leere Preisspalte in einer X83 ist kein Fehler, sondern der Regelfall: Preise trägt erst der Bieter im X84 ein. Wer eine GAEB-Datei nur ansehen will, kann das ohne Installation im GAEB-Viewer tun; die Datei bleibt dabei im Browser.
Wie sich Import, Aufmaß und Rechnung in einer durchgehenden Kette verhalten, beschreibt der Beitrag GAEB-Workflow von LV über Aufmaß zur Rechnung. Wenn Sie das LV anschließend an Nachunternehmer aufteilen, hilft Nachunternehmer-Vergabe: LV richtig aufteilen.
Für den Angebotsvergleich stellen Sie die X84-Dateien der Bieter positionsweise nebeneinander. Auffällig niedrige Einheitspreise bei Positionen mit unsicherer Menge und auffällig hohe bei sicheren Mengen sind ein bekanntes Muster (Spekulationspreise) und ein Grund, genauer hinzusehen.
Häufige Fehler
- Zu grobe Positionen. "Rohbau komplett" lässt sich weder vergleichen noch abrechnen.
- Mengen geschätzt statt ermittelt. Große Mengenabweichungen führen beim Einheitspreisvertrag zu Preisanpassungsansprüchen.
- Leistungen doppelt beschrieben, einmal im Langtext, einmal in einer eigenen Position. Der Bieter kalkuliert sie zweimal oder gar nicht.
- OZ-Maske nachträglich geändert. Alle bereits versendeten Dateien passen nicht mehr.
- Bedarfspositionen in der Angebotssumme. Der Vergleich wird unbrauchbar.
- Kein Langtext. Ein Kurztext allein beschreibt keine geschuldete Leistung.
Wie BauGrid dabei hilft
Das LV-Modul hält das Leistungsverzeichnis als Datenstruktur, nicht als Dokument:
- Lose, Titel, Untertitel und Positionen mit eigener OZ-Maske, dazu Kostenträger und Kostengruppe je Position.
- GAEB-Import der Phasen X81 bis X86, GAEB 3.1 bis 3.3 werden automatisch erkannt, inklusive Positionstypen, Vorbemerkungen und STLB-Bau-Texten. Export als valides DA XML 3.3 in den Phasen X81 bis X84.
- Export als Excel mit allen Daten, als geschützte Bietervorlage für Nachunternehmer (nur der Einheitspreis ist editierbar) und als PDF mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Seitenumbruch je Gewerk.
- Die Angebote der Nachunternehmer laufen in den Preisspiegel, die Kalkulation in die Kalkulation, die Mengen kommen aus dem Aufmaß am PDF-Plan zurück in dieselben Positionen.
- Nachträge entstehen im Nachtragsmodul mit VOB-Grund und wandern nach Freigabe als eigener Titel ins Haupt-LV.
Der Starter-Tarif mit einem Projekt und fünf Nutzern ist dauerhaft kostenlos, die Konditionen darüber hinaus stehen auf der Preisseite. Wer erst einmal eine Struktur braucht, findet unter Leistungsverzeichnis-Vorlage eine Excel-Datei mit Titeln, OZ, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit, EP, GP und Titelsummen. Muster, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viele Positionen sollte ein LV haben? So viele, wie zur eindeutigen Beschreibung und zur getrennten Abrechnung nötig sind. Faustregel: Jede Leistung, die eigenständig kalkuliert oder gemessen wird, verdient eine eigene Position.
Darf ich Positionen aus einem alten LV kopieren? Ja, aber prüfen Sie Mengen, Einheiten und Normverweise. Veraltete Normbezüge in Langtexten sind ein häufiger Streitpunkt.
Was, wenn der Bieter das LV verändert zurückschickt? Bei öffentlichen Vergaben führen Änderungen an den Vergabeunterlagen regelmäßig zum Ausschluss. Der Bieter trägt Preise ein, sonst nichts.
Brauche ich GAEB, wenn ich privat vergebe? Nötig ist es nicht. Nützlich schon: Ein Angebotsvergleich über GAEB-Dateien geht schneller und ist weniger fehleranfällig als der Vergleich von drei PDF-Dateien.
Fachbeiträge der BauGrid-Fachredaktion. Wir schreiben aus der Arbeit an einer Bausoftware für Aufmaß, Leistungsverzeichnis und VOB-Abrechnung und prüfen jede Aussage gegen die im Beitrag genannten Quellen. Rechtliche Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Bereit, das in der Praxis umzusetzen?
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